Nutzen Ihrer Mitgliedschaft

Zugang zum ITS Germany, zu ERTICO und damit zu wichtigen Ansprechpartnern

Wir sind eng mit wichtigen Behörden, wie der EU-Kommission in Brüssel, den Bundesministerien für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sowie Bildung und Forschung verbunden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Einflussnahme und Interessenvertretung auf nationaler und europäischer Ebene auch über große Verbände und Interessenvertretungen wie BITKOM, VDA, ZVEI und anderen.
Gemeinsam können Sie Verkehrstelematik und Verkehrsmanagement bei der Gesetzgebung und Normbildung voranbringen. Sie erhalten die Möglichkeiten zum Austausch relevanter Informationen auf dem Gebiet der intelligenten Verkehrssysteme.
Durch eine Mitgliedschaft werden Ihre Kompetenzen, sowie die Interessen der ITS Hessen auf nationaler und europäischer Ebene sichtbar gemacht und wahrgenommen.

Erschließung und Weiterentwicklung von Themenfeldern mit Konzentration auf Verkehrstechnik bzw. ITS

Nutzen Sie ITS Hessen zur Ideenentwicklung von Projektansätzen/ Leuchtturmprojekten. ITS Hessen versteht sich als eine hessische Kommunikationsplattform im ITS Bereich, hier vernetzen sich auch Akteure der unterschiedlichen Branchen.

Nutzung von Synergien, gemeinsame Außendarstellung

ITS Hessen möchte mit der gemeinsamen Außendarstellung wie bspw. gemeinsamen Messeauftritten die Wahrnehmung der Branche stärken.

Stärkung des Bereichs Verkehrstechnik / ITS im House of Logistics and Mobility (HOLM)
Ausbau und Pflege der Kontakte zu Unternehmen, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen

ITS Hessen möchte eine nachhaltigen Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft bilden, um den Informationsfluss in alle Richtungen anzuregen.

Werden Sie Mitglied

Mitgliedergruppen und Mindestbeiträge

Im Mitgliedschaftsrahmenvertrag bilden die Mitglieder je nach Größe verschiedene Gruppen

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.06.2019)

• Unternehmen

  • [a]: weniger als 10 Mitarbeiter (Mindestbeitrag: 200€ pro Kalenderhalbjahr)
  • [b]: 10 – 49 Mitarbeiter (Mindestbeitrag: 400€ pro Kalenderhalbjahr)
  • [c]: 50 – 249 Mitarbeiter (Mindestbeitrag: 800€ pro Kalenderhalbjahr)
  • [d]: mehr als 250 Mitarbeiter (Mindestbeitrag: 1200€ pro Kalenderhalbjahr

• Vereine, Institutionen, Verbände

  • 600€ pro Kalenderhalbjahr

• Wissenschaftliche Einrichtungen

  • 300€ pro Kalenderhalbjahr

• Natürliche Personen

  • 150€ pro Kalenderhalbjahr

Über die Gruppenzugehörigkeit der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Einteilung der Unternehmen zur Beitragsstaffelung erfolgt auf Basis unternehmenseigener Angaben unter Einbezug aller Mitarbeiter eines Unternehmens.

Die Beiträge werden zum 01.01. eines Jahres bzw. zum Tag des Beitritts fällig. Die Beiträge sind jeweils für das entsprechende Halbjahr voll zu entrichten, unabhängig vom Tag des Beitritts.

(1) Die aktuelle Satzung erhalten Sie hier
(2) Die gültige Beitragsordnung erhalten Sie  hier
(3) Den Mitgliedsantrag und weitere Informationen erhalten Sie hier